Rechtliche Konzernstruktur
Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (HVB AG) entstand 1998 durch die Fusion der Bayerische Vereinsbank Aktiengesellschaft mit der Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank Aktiengesellschaft und ist die Muttergesellschaft der HVB Group mit Sitz in München. Die Bank Austria Aktiengesellschaft (Bank Austria), die 1997 die Creditanstalt AG übernommen und damit die zwei größten Banken Österreichs zusammengefasst hat (Bank Austria Creditanstalt AG), gehört seit Dezember 2000 zur HVB Group. Die HVB Group ist einer der europaweit führenden Anbieter von Bankund Finanzdienstleistungen.
Seit November 2005 ist die HVB AG ein verbundenes Unternehmen der UniCredito Italiano S.p.A., Genua (UniCredit) und damit seitdem als Teilkonzern ein wesentlicher Bestandteil der UniCredit Gruppe.
Vorstand und Aufsichtsrat der HVB AG haben am 12. September 2006 beschlossen, die Beteiligungen der HVB AG an der Bank Austria Creditanstalt AG (BA-CA) und Joint Stock Commercial Bank HVB Bank Ukraine (HVB Bank Ukraine) an die UniCredit, der Töchter Closed Joint Stock Company International Moscow Bank (IMB) und AS UniCredit Bank, Riga (vormals: HVB Bank Latvia AS, Riga) an die BA-CA sowie die Aktiva und Passiva der HVB AG Filialen Tallinn, Estland, und Vilnius, Litauen, an die AS UniCredit Bank, Riga (vormals: HVB Bank Latvia AS, Riga) zu übertragen. Die außerordentliche Hauptversammlung der HVB AG vom 25. Oktober 2006 hat mit jeweils mehr als 99,4% der abgegebenen Stimmen den entsprechenden Verträgen zugestimmt. Der Vorstand hat am 9. Januar 2007 über den Vollzug entschieden. Die Veräußerungsgewinne aus den erwähnten Transaktionen werden weitgehend im ersten Quartal 2007 vereinnahmt.
Die Stammaktien der HVB AG sind zum amtlichen Handel an allen deutschen Wertpapierbörsen zugelassen, sowie an der Börse in Wien, der Euronext in Paris und der Schweizer Wertpapierbörse SWX Swiss Exchange. Am 23. Januar 2007 hat der Board of Directors der UniCredit als Mehrheitsgesellschafter der HVB AG beschlossen, ein Squeeze-Out-Verfahren der HVB Aktien zu beginnen. Die UniCredit hält zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses mehr als 95% des Aktienkapitals.
Angaben gemäß §315 Abs.4 HGB im Zusammenhang mit dem Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
Das gezeichnete Kapital der HVB AG beträgt 2252097420,00 € und
ist eingeteilt in
- 2208436620,00 € auf den Inhaber lautende Stammaktien, zerlegt in 736145540 Stückaktien,
- 43660800,00 € auf den Namen lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, zerlegt in 14553600 Stückaktien.
Die Stammaktien machen 98,06% und die Vorzugsaktien 1,94% des Grundkapitals aus.
Die Stammaktien lauten auf den Inhaber oder auf Namen.
Aktionäre, welche auf den Inhaber lautende Stammaktien besitzen, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts unter den in §18 Abs. 2 der Satzung geregelten Voraussetzungen berechtigt. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Jeder Aktionär hat in der Hauptversammlung ein Frage- und Rederecht, wobei der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht angemessen beschränken kann.
Die Stammaktien nehmen neben den Vorzugsaktien an der gleichmäßigen Zahlung etwaiger Gewinnanteile (Dividende) teil.
Die Vorzugsaktien sind stimmrechtslos und lauten auf Namen. Sie erhalten aus dem Bilanzgewinn einen nachzahlbaren Vorausgewinnanteil von 0,064 € je Stückaktie sowie einen weiteren Gewinnanteil in derselben Höhe wie die Stammaktien. Der Anspruch auf Nachzahlung des Vorausgewinnanteils ist den Vorzugsaktionären als selbstständiges Recht eingeräumt.
Aktionäre, welche auf den Namen lautende Vorzugsaktien besitzen, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung unter den in §18 Abs. 1 der Satzung geregelten Voraussetzungen berechtigt.
Die Inhaber von Stamm- und Vorzugsaktien haben bei Kapitalerhöhungen grundsätzlich ein Bezugsrecht, es sei denn, dass der Vorstand gemäß Beschluss der Hauptversammlung oder auf Grund einer entsprechenden, von der Hauptversammlung beschlossenen Satzungsregelung ermächtigt ist, das Bezugsrecht auszuschließen.
Darüber hinaus stehen den Inhabern von Stamm- und Vorzugsaktien die weiteren im Aktiengesetz geregelten Rechte zu.
Die auf Namen lautenden Vorzugsaktien können gemäß §6 Abs.2 der Satzung nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß §71b) AktG keine Rechte zu. Etwaige Beschränkungen in Bezug auf die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien, die sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Am 22. November 2005 hat die UniCredito Italiano S.p.A., Genua, gemäß §21 WpHG der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie seit dem 17. November 2005 93,9% des Grundkapitals und 93,8% der stimmberechtigten Inhaber-Stammaktien der Gesellschaft hält, davon 0,001% indirekt. Der Ad-hoc-Mitteilung vom 23. Januar 2007 der UniCredit ist zu entnehmen, dass sich ihr Anteil am Grundkapital der HVB AG inzwischen auf 95% erhöht hat.
Die Gesellschaft hat keine Aktien ausgegeben, die eine besondere Einflussnahmemöglichkeit auf die Gesellschaftsorgane und damit eine besondere Kontrollbefugnis verleihen.
Eine Trennung zwischen Stimmrechtskontrolle und Aktie im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbeteiligungen besteht nicht. Sofern Arbeitnehmer der Gesellschaft Aktien der Gesellschaft erworben haben, können sie ihr Stimmrecht – wie jeder andere Aktionär – entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausüben.
Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in §§ 84, 85 AktG. Satzungsänderungen bedürfen gemäß § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß §21 Abs. 2 der Satzung ist die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die sprachliche Form, nicht jedoch deren Inhalt betreffen (Fassungsänderung), dem Aufsichtsrat eingeräumt.
Auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. April 2004 ist der Vorstand gemäß §5 Abs. 2 der Satzung zur Aktienausgabe aus genehmigtem Kapital (§§202ff. AktG) ermächtigt. §5 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft hat folgenden Wortlaut: »Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 29. April 2009 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen oder auch gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, jedoch insgesamt höchstens um nominal 990000000,00 € durch Ausgabe von bis zu 330000000 Stückaktien zu erhöhen. Es dürfen entweder nur Stammaktien oder Stammaktien und stimmrechtslose Vorzugsaktien, die mit den gleichen Rechten wie die bereits bestehenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgestattet sind, ausgegeben werden.«
Der Vorstand ist hierbei ermächtigt, in den in §5 Abs. 2 der Satzung im Einzelnen aufgeführten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe der Ermächtigung vom 29. April 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2003 ist der Vorstand ferner ermächtigt, gemäß § 221 AktG bis zum 14. Mai 2008 Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsgenussscheine oder Wandelgenussscheine mit einem Options- oder Wandlungsrecht und/oder einer Wandlungspflicht in auf den Inhaber lautende Stammaktien der Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft oder Gewinnschuldverschreibungen (mit oder ohne Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht) in Euro oder einer anderen gesetzlichen Währung im Gesamtnennbetrag oder Gegenwert von insgesamt bis zu 1500000000,00 € zu begeben. Zur Gewährung von Stammaktien an die Inhaber von Schuldverschreibungen und Genussscheinen, die gemäß dieser Ermächtigung vom 14. Mai 2003 begeben werden, steht gemäß §5 Abs. 4 der Satzung ein bedingtes Kapital von 375 Mio € zur Verfügung.
Auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Mai 2006 ist der Vorstand ferner gemäß § 71 Abs. 1 Nr.7 AktG ermächtigt, zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu kaufen und zu verkaufen.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft in den in § 71 Abs. 1 Nr.1–5 AktG gesetzlich vorgesehenen Fällen eigene Aktien erwerben.
In der HVB AG bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen nicht.
Gemäß §171 Abs. 2 Satz 2 AktG in der Fassung des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 8. Juli 2006 werden die Angaben zu § 315 Abs. 4 HGB im Bericht des Aufsichtsrats des Geschäftsberichts 2006 erläutert.
Wesentliche Produkte, Absatzmärkte, Wettbewerbsposition und Standorte
Die HVB Group bietet sowohl Privat- und Firmenkunden als auch Kunden aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich eine umfassende Auswahl an Bank- und Finanzprodukten und -dienstleistungen an, die zum Beispiel von Hypothekendarlehen und Bankdienstleistungen für Verbraucher, Privatkundengeschäft, Geschäftskrediten und Außenhandelsfinanzierungen bis hin zu Fondsprodukten, Beratungsund Brokerage-Dienstleistungen, dem Wertpapiergeschäft und Wealth Management reicht.
Nach Übertragung der Anteile bzw. Geschäftstätigkeiten in Österreich und Zentral- und Osteuropa sowie in Russland, der Ukraine und im Baltikum fokussiert sich die HVB Group innerhalb der UniCredit Gruppe zukünftig auf Deutschland als Kernmarkt. Darüber hinaus ergibt sich die Möglichkeit für einen Markteintritt in anderen Regionen Europas (insbesondere Skandinavien und Benelux-Staaten). Auch ist es das Ziel, das Investment Banking Geschäft signifikant auszubauen und sich zum Kompetenzzentrum für das Investment Banking innerhalb der gesamten UniCredit Gruppe zu entwickeln.
Wie bislang auch, liegt die operative Verantwortung für das Geschäft in Zentral- und Osteuropa (CEE) bei der Bank Austria Creditanstalt. Die Präsenz und Angebotsbreite der UniCredit Gruppe wird sich durch die Zusammenführung der CEE-Aktivitäten weiter erheblich verbessern. Damit ist die HVB Group in der Lage, ihren Kunden einen noch besseren Zugang in diese Region zu eröffnen, die damit von den Transaktionen profitieren.
Eine Aufgliederung unserer Geschäftsstellen nach Regionen befindet sich im Anhang unseres Konzernabschlusses in der Note 82 »Geschäftsstellen«.
Organisation der Leitung und Kontrolle
Der Vorstand der HVB AG ist das Leitungsorgan der HVB Group. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage der HVB Group einschließlich der Risikolage.
Der Aufsichtsrat der HVB AG besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Führung der Geschäfte zu überwachen und zu beraten. Zur Unterstützung seiner Arbeit hatte der Aufsichtsrat im Berichtsjahr drei Ausschüsse eingerichtet: Präsidium, Prüfungsausschuss und Vermittlungsausschuss.
Die HVB AG verfügt über eine gruppenweite Risikoüberwachung und -steuerung. Die Überwachungssysteme sind darauf ausgerichtet, dass Risiken frühzeitig erkannt werden. Risikocontrolling und Risikomanagement waren 2006 unter dem Verantwortungsbereich des Chief Risk Offices zusammengefasst, der regelmäßig im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtete. Weitere Ausführungen hierzu enthält das Kapitel »Risk Report«.
Eine namentliche Aufstellung aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HVB AG ist im Konzernabschluss unter Note 83 »Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands« aufgeführt.
Grundzüge des Vergütungssystems
Struktur der Vorstandsvergütung
Die Struktur der Vorstandsvergütung sowie die Vergütung im Einzelnen werden vom Präsidium des Aufsichtsrats festgelegt. Die direkte Vergütung besteht aus drei Komponenten und umfasst feste und variable Bestandteile: Ein Festgehalt, einen Bonus als variable Vergütung mit erfolgsbezogener Komponente (Short Term Incentive) und einen Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung (Long Term Incentive).
Besonderes Gewicht haben die variablen Komponenten, die an die Erreichung der für das Geschäftsjahr vereinbarten Ziele sowie der Ziele im strategischen Plan anknüpfen und das Festgehalt übertreffen können. Durch eine wettbewerbsfähige erfolgsgerechte Vergütung und eine Verlagerung der Auszahlung in die mittel- bis langfristige Zukunft auf Grund der Beteiligung am Long Term Incentive-Plan der UniCredit Gruppe soll eine Bindung des Managements an das Unternehmen erreicht werden.
Um die Verantwortung der Vorstandsmitglieder marktgerecht zu vergüten, hat ein externer Spezialist eine Marktuntersuchung für die HVB AG durchgeführt, in die vergleichbare Unternehmen einbezogen worden sind. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2006 wurde unter Berücksichtigung dieser Untersuchung vom Präsidium des Aufsichtsrats festgelegt.
Das Festgehalt entspricht dem Niveau in vergleichbaren Unternehmen. Es wird in 12 monatlichen Tranchen ausbezahlt.
Der Bonus ist ein Short Term Incentive, dessen Höhe vom Erreichen bestimmter, mit allen Vorstandsmitgliedern zu Beginn des Jahres vereinbarter Ziele abhängig ist. 2006 wurden diese Ziele im Laufe des Jahres nach Abschluss der Dreijahresplanung präzisiert. Die Ziele sind in Scorecards abgebildet und umfassen Team-, Core- und Integrationsziele.
Das Teamziel orientiert sich bei allen Vorstandsmitgliedern am Ergebnis des HVB-Teilkonzerns. Einige für regionale Divisionen verantwortliche Vorstandsmitglieder haben daneben noch als weiteres Teamziel ein divisionales Ziel. Den Schwerpunkt bilden die so genannten Coreziele, also besonders bedeutende Ziele aus dem eigenen Verantwortungsbereich. Unter den Integrationszielen werden die wichtigsten Aufgaben aus dem Prozess zur Integration der HVB AG in die UniCredit Gruppe erfasst.
Mit den Vorstandsmitgliedern werden überwiegend quantitative, teilweise aber auch qualitative Ziele vereinbart. Für die Zielerreichung bei den quantitativen Zielen wird jeweils ein relativ enger Korridor festgelegt. Wird der untere Wert dieses Korridors nicht erreicht, wird das Ziel mit keinen Punkten bewertet. Bei Erreichen des oberen Werts erhält das Vorstandsmitglied die zuvor festgelegte Höchstpunktzahl für dieses Ziel. Bei den qualitativen Zielen entscheidet das Präsidium unter Berücksichtigung eines Votums des Leiters der Division bzw. der Funktion, in der das Vorstandsmitglied tätig ist, über die Zielerreichung.
Die gewichtete Summe der Punkte aus den einzelnen Zielen ergibt die Zielerreichung. Ein Bonus wird gezahlt, wenn eine festgelegte Mindestpunktzahl erreicht wird. Entsprechend der Handhabung bei der UniCredit wird ab 2007 als Referenzwert der Maximalwert des Bonus festgelegt. Dieser Maximal-Bonus kann bei Erreichung eines Gesamtergebnisses von 120 Punkten in der Scorecard beansprucht werden. Dies bedeutet, dass der Bonus nach oben begrenzt ist und künftig bei einer Zielerreichung von 100% ein entsprechend niedrigerer Prozentsatz des Maximal-Bonus ausgezahlt wird.
Jedes Vorstandsmitglied nimmt am Stock Option & Performance Shares Plan der UniCredit Gruppe (Long Term Incentive-Plan der UniCredit Gruppe) teil. Dieser Plan besteht aus zwei Komponenten. Zum einen wird jedem Vorstandsmitglied eine bestimmte Anzahl Optionen eingeräumt, die ausgeübt werden können, wenn der Berechtigte nach Ablauf von vier Jahren noch für die UniCredit Gruppe tätig ist (Unverfallbarkeit/Vesting). In 2006 wurden dem Vorstand der HVB AG insgesamt 508 633 Stock Options gewährt. Jede Option berechtigt zum Erwerb einer Aktie der UniCredit zu einem Preis, der vor Ausgabe der Option festgelegt wurde. Die Option kann ausgeübt werden in einem Zeitraum von neun Jahren ab Vesting.
Zum anderen wird jedem Vorstandsmitglied die unentgeltliche Übertragung einer festgelegten Anzahl von Aktien der UniCredit zugesagt, wenn nach Ablauf von drei Jahren die jeweils relevanten Ziele aus dem strategischen Plan der UniCredit erreicht sind und der Berechtigte noch für die UniCredit Gruppe tätig ist. Der Vorstand der HVB AG hat in 2006 insgesamt 195 333 Performance Shares erhalten. Die Ziele wurden in Baskets zusammengefasst. Es gibt Baskets für die UniCredit Gruppe und für die einzelnen Divisionen. In jedem Basket sind fünf Ziele, von denen drei erreicht sein müssen.
Vorstandsmitglieder, die im operativen Geschäft tätig sind, erhalten die Aktien nur, wenn die Division ihre Ziele erreicht hat. Wenn nur die Division ihre Ziele erreicht hat, erhalten sie 50% der Aktien, wenn auch die Gruppe ihre Ziele erreicht hat, 100% der Aktien. Die anderen Vorstandsmitglieder erhalten die Aktien, wenn die Gruppe ihre Ziele erreicht hat. Die Kosten für die Teilnahme am Long Term Incentive-Plan erstattet die HVB AG der UniCredit.
Für einzelne Mitglieder des Vorstands kommt es je nach den vertraglichen Konstellationen zu Abweichungen von den oben genannten Regelungen. Weitere Einzelheiten dazu sind in unserem Geschäftsbericht im Vergütungsbericht dargestellt.
Vergütungen der Vorstandsmitglieder für Aufsichtsratsmandate bei Konzernunternehmen sind an die HVB AG abzuführen.
Angaben zur Höhe der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder finden sich im Anhang unseres Konzernabschlusses in der Note 79 »Angaben über Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen«.
Die Hauptversammlung vom 23. Mai 2006 hat von der so genannten Opting-Out-Klausel des Gesetzes über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen Gebrauch gemacht und beschlossen, dass die Offenlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert erfolgt.
Neben der direkten Vergütung bestehen Versorgungszusagen. Bis auf drei Vorstandsmitglieder nehmen die Vorstandsmitglieder an der fondsgedeckten Deferred Compensation (FDC) teil, die auch den Mitarbeitern der Bank offen steht. Als Beitrag werden von der HVB AG 20% des Festgehalts und des Short Term Incentive zur Verfügung gestellt, maximal 200 000,– € pro Jahr. Für diesen Betrag wurde mit den Vorstandsmitgliedern eine Gehaltsumwandlung vereinbart, sodass das Vorstandsmitglied anstelle einer Auszahlung eine wertgleiche Versorgungszusage der HVB AG erhält. Die Mittel der Deferred Compensation werden von der HVB AG einem Kapitalkonto des Vorstandsmitglieds gutgeschrieben und in einem Fonds investiert, derzeit dem Pioneer Total Return Fond. Die HVB AG garantiert eine Rendite von 2,75% p. a. Ein höherer Ertrag wird zunächst zur Dotierung einer Schwankungsreserve in Höhe von 10% des Sondervermögens für FDC verwendet. Ein überschießender Ertrag wird dem Vorstandsmitglied anteilig gutgeschrieben. Die Schwankungsreserve wird zum Ausgleich etwaiger versicherungstechnischer Verluste verwendet. Bei Eintritt des Versorgungsfalls wird das Kapitalguthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet. Einem Vorstandsmitglied wurde eine Festbetragszusage erteilt. Für ein anderes Vorstandsmitglied werden Beiträge an eine Pensionskasse entrichtet. Für ein weiteres Vorstandsmitglied besteht keine Versorgungszusage mit der HVB AG.
Ferner bestehen Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied. Bei einer Nichtverlängerung des Vertrags, die vom Vorstandsmitglied nicht zu vertreten ist, wird im Regelfall ein Übergangsgeld von mindestens einem Jahresgehalt (Festgehalt und Bonus) höchstens jedoch von drei Jahresgehältern in Abhängigkeit von der Dienstzeit gezahlt; der Höchstbetrag wird nach 20 Jahren gezahlt. Das Übergangsgeld ist in jedem Fall begrenzt auf die bis zum 62. Lebensjahr noch ausstehenden Jahresgehälter (Festgehalt und Bonus). Ein Vorstandsmitglied erhält wegen eines anderweitigen Vertrags in der Gruppe bei Nichtverlängerung von der HVB AG keine Leistungen, ein anderes kann Ruhegeld beziehen.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 15 der Satzung der HVB AG geregelt. Die Vergütung ist in einen festen und einen variablen, dividendenabhängigen Bestandteil aufgeteilt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von je 25 000,– € und eine dividendenabhängige Vergütung von 400,– € für je 0,01 € Dividende, soweit diese 0,12 € je Stückaktie übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, die stellvertretenden Vorsitzenden das Eineinhalbfache der genannten Vergütung. Ferner steht dem Aufsichtsrat eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von jährlich 120 000,– € zur Verfügung, die gemäß Aufsichtsratsbeschluss zur Vergütung der Ausschussmitglieder verwendet wird. Hiernach erhalten für das Geschäftsjahr 2006 die Mitglieder des Prüfungsausschusses eine jährliche Vergütung von je 20000,– €. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält das Doppelte. Soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats dem Management Committee der UniCredit angehören, führen diese ihre Aufsichtsratsvergütung an die UniCredit ab, da die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten bei Tochtergesellschaften zu den typischen Managementaufgaben gehört.
Angaben zur Höhe der Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder finden sich in unserem Konzernabschluss in der Note 79 »Angaben über Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen« des Geschäftsberichts.
Unternehmensinterne Steuerung
Die HVB Group hat das Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Um den Anforderungen des Kapitalmarkts sowie der Notwendigkeit einer wertorientierten Steuerung Rechnung zu tragen, haben wir das Konzept der dualen Gesamtbanksteuerung umgesetzt. Das vorrangige Ziel der Wertschaffung im Sinne des »Shareholder Value« kann so auf die operativen Divisionen übertragen werden.
Im Wesentlichen fordert dieses Konzept eine Verzinsung von zwei Kapitalressourcen. Das ist zum einen das regulatorische Kapital im Sinne von gebundenem Kernkapital, zum anderen das Risikokapital, also das tatsächlich notwendige ökonomische Kapital zur Deckung der nach internen Modellen ermittelten Risiken. Beide Ressourcen sind mit Verzinsungsansprüchen belegt, die von den Renditeerwartungen des Kapitalmarkts abgeleitet werden und von den jeweiligen Einheiten zu erwirtschaften sind. Im Jahr 2007 wird die duale Gesamtbanksteuerung weiter mit der Steuerung der UniCredit Gruppe harmonisiert. Eine detaillierte Beschreibung zu diesem Thema befindet sich im Risk Report im Kapitel »Gesamtbanksteuerung«.





