Vor dem Hintergrund eines sich verbessernden wirtschaftlichen Umfelds in Deutschland und einer nachhaltigen Steigerung der Ertragskraft des Unternehmens war die Aufsichtsratsarbeit des Jahres 2006 im Wesentlichen von der Integration der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (HVB) in die UniCredit Gruppe geprägt. Dies galt sowohl für die internen Strukturen, die an die divisionale Organisationsstruktur der UniCredit angepasst wurden, als auch für die Positionierung der HVB innerhalb der Gruppe mit Fokus auf den deutschen Markt und das Investment Banking. Die vorgesehenen Integrationsschritte konnten planmäßig und unter Beachtung des durch das deutsche Recht vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden. Die Ankündigung der UniCredit vom 23. Januar 2007, sowohl bei der HVB als auch der Bank Austria Creditanstalt ein Squeeze-Out-Verfahren einzuleiten, ist ein weiterer konsequenter Schritt im Rahmen des Integrationsprozesses zur ersten wahrhaft europäischen Bankengruppe.
Schwerpunkt der Beratungen im Aufsichtsratsplenum
Das Aufsichtsratsplenum ist im vergangenen Jahr zu acht Sitzungen zusammengekommen, wobei eine Sitzung außerplanmäßig war. Darüber hinaus wurden 37 Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst, von denen 33 Beschlüsse Zustimmungen zu Kreditgeschäften mit Unternehmen gemäß Art.136 Testo Unico Bancario (TUB) betrafen, einer im Kern mit § 15 KWG (»Organkredite«) vergleichbaren bankaufsichtsrechtlichen Regelung, die im Wesentlichen die Verhinderung missbräuchlicher Sonderbegünstigungen von Mandatsträgern zum Ziel hat. Der Beginn des Jahres 2006 war zunächst noch von den Ereignissen am Ende des Jahres 2005 geprägt. In einer außerplanmäßigen Sitzung, die auf Verlangen zweier Aufsichtsratsmitglieder einberufen worden war, ließ sich der Aufsichtsrat über die Gründe berichten, die Herrn Dr. Michael Kemmer veranlasst hatten, von der Change-of-Control-Klausel seines Dienstvertrags Gebrauch zu machen und am 22.Dezember 2005 aus dem Vorstand auszuscheiden. Im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung wurde das Präsidium des Aufsichtsrats ermächtigt, zur Prüfung der Rechtsfolgen der Ausübung der Change-of-Control-Klausel einen externen juristischen Berater mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Außerdem hat der Aufsichtsrat im schriftlichen Verfahren beschlossen, gegen das Urteil des Landgerichts München vom 22. Dezember 2005, das einer Anfechtungsklage von Aktionären gegen die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 stattgegeben hatte, keine Berufung einzulegen, sondern statt dessen der Hauptversammlung am 23. Mai 2006 bei einer Überarbeitung des Aufsichtsratsberichts für das Jahr 2004 die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 nochmals zur Beschlussfassung vorzulegen. Wie bereits im Aufsichtsratsbericht des vergangenen Jahres ausführlich dargelegt, hat das Gericht den Bericht des Jahres 2004 deswegen beanstandet, weil dieser keine Ausführungen darüber enthielt, dass die Anfechtungsklage betreffend die Blockwahl der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung am 14. Mai 2003 durch Rücknahme der Berufung seitens der Bank im Juli 2004 rechtskräftig zu Gunsten der Anfechtungskläger abgeschlossen worden ist.
Vor dem Hintergrund der Integration der HVB in die UniCredit Gruppe ließ sich der Aufsichtsrat im Verlauf des Jahres in vier Sitzungen anhand entsprechender Vorlagen vom Vorstand über die Strategie und Geschäftsentwicklung des Unternehmens berichten. Gegenstand eingehender Beratungen waren dabei auch die Jahresplanung 2006, die 3-Jahres-Planung auf der Basis der neuen Divisionalisierung des operativen Geschäfts sowie gegen Ende des Jahres ein erster Zwischenbericht über die vorgesehene Planung für das Jahr 2007. Das besondere Interesse des Aufsichtsrats galt im Jahr 2006 aber der Umsetzung der einzelnen Schritte zur Integration der HVB in die UniCredit Gruppe. Im Februar wurden dem Aufsichtsrat zunächst die wichtigsten Integrationsprogramme vorgestellt, insbesondere die Anpassung an die divisionale Organisationsstruktur der UniCredit mit dem Ziel, die Steuerung der Gruppe zu verbessern und damit die Grundlage für ein nachhaltiges Ertragswachstum aller Unternehmen der Gruppe zu schaffen. Anhand von Kurzberichten der zuständigen Vorstandsmitglieder verschaffte sich der Aufsichtsrat in der Juli- Sitzung einen Überblick über den Stand der Divisionalisierung, die kurz darauf abgeschlossen werden konnte.
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Neuausrichtung der einzelnen Konzerneinheiten der UniCredit Gruppe erfolgte mit der Zustimmung des Aufsichtsrats zu dem neuen Bank-der-Regionen-Vertrag insbesondere mit der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA). Die Grundlage dieses neuen Vertrages, nach dem die BA-CA Subholding der Uni- Credit für Österreich und Mittel- und Osteuropa wird, war bereits im Business Combination Agreement vom 12. Juli 2005 zwischen der HVB und der UniCredit gelegt worden. In der Juli-Sitzung hat sich der Aufsichtsrat sodann mit einer ersten bedeutenden Veränderung im Beteiligungsbereich befasst. Im Business Combination Agreement war bereits als Strukturmaßnahme eine Entscheidung darüber angekündigt worden, ob die Asset Management Gesellschaften der HVB in Zukunft unmittelbar von der Pioneer Global Asset Management S.p.A., einer Tochtergesellschaft der UniCredit, gehalten werden sollen. Nachdem eine Überprüfung ergeben hat, dass durch die vorgesehene Bündelung der Asset Management Aktivitäten hohe Synergiepotenziale für die Gruppe erzielt werden können und für die HVB ein attraktiver Verkaufspreis erreicht werden kann, hat der Aufsichtsrat in der genannten Sitzung dem Verkauf der drei Activest Investmentgesellschaften in Deutschland, Luxemburg und in der Schweiz an Pioneer auf der Grundlage von Bewertungsgutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zugestimmt.
Ein weiterer wesentlicher Schritt zur Integration der HVB und BA-CA in die UniCredit Gruppe war schließlich die Zustimmung des Aufsichtsrats zur Übertragung der BA-CA an die UniCredit und Neuordnung der HVB-Beteiligungen in Zentral- und Osteuropa (Übertragung der HVB Bank Ukraine an die UniCredit, Übertragung der Anteile an der International Moscow Bank und Übertragung der HVB Bank Latvia an die BA-CA sowie Übertragung der HVB Niederlassungen Vilnius und Tallinn an die HVB Bank Latvia). In der Aufsichtsratssitzung am 11. September 2006 hat der Vorstand dem Aufsichtsrat die wesentlichen Punkte der zugrundeliegenden sechs Kauf- und Übertragungsverträge, die dann der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Oktober 2006 zur Beschlussfassung vorgelegt wurden, erläutert. Dem Aufsichtsrat lagen hierzu die Verträge sowie sämtliche Vorstandsberichte zu den Transaktionen mit den Bewertungsgutachten vor. In der Sitzung legte der Vorstand dem Aufsichtsrat zunächst die Hintergründe der Transaktionen dar, die auf eine Vereinfachung der Konzernstruktur der UniCredit Gruppe mit klarer Verantwortung und Ausrichtung der einzelnen Konzerneinheiten auf ihre jeweiligen Kernmärkte abzielen. Für die HVB bedeutet dies im Zuge einer konzerninternen Spezialisierung die Fokussierung auf das Deutschlandgeschäft und das Investment Banking, für das die HVB Kompetenzzentrum der gesamten UniCredit Gruppe werden soll. Daneben ist unverändert das gruppenweite Firmenkundengeschäft in München angesiedelt. Von der vom Vorstand mandatierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ließ sich der Aufsichtsrat in der Sitzung die Bewertungen zu den einzelnen Transaktionen erläutern und die Methoden zur Bewertung eingehend darlegen. Der Aufsichtsrat konnte sich hierbei davon überzeugen, dass die Bewertungen unter Beachtung der in Theorie, Praxis und Rechtsprechung anerkannten Grundsätze durchgeführt wurden. Außerdem lag dem Aufsichtsrat eine Fairness Opinion einer Investmentbank vor, die bestätigt, dass die Bewertungen fair sind. Der Aufsichtsrat ließ sich außerdem in der Sitzung von dem Chefsyndikus der HVB die rechtliche Zulässigkeit der Transaktionen mit Blick auf mögliche Nachteile im Sinne des Konzernrechts darlegen und sich vom Vorstand über die Einschätzung einer Investmentbank über die strategischen Investitionsmöglichkeiten in den nächsten Jahren berichten. Nachdem im Rahmen der Diskussion alle Argumente eingehend erörtert waren, ließ sich der Aufsichtsrat von einem zusätzlich als juristischer Berater hinzugezogenen Rechtsanwalt einer renommierten Kanzlei darlegen, dass auf der vorgelegten Informationsbasis den Transaktionen aus rechtlicher Sicht zugestimmt werden kann. Wie in dieser Aufsichtsratssitzung schon angekündigt worden war, hat der Board of Directors der UniCredit am 12. September 2006 auf dem Beschlussweg bestätigt, dass die HVB die aus der Veräußerung der Beteiligungen vereinnahmten Gewinne zur Weiterentwicklung des inländischen Geschäfts durch organisches Wachstum oder Akquisitionen verwenden kann, die HVB zum Kompetenzzentrum für des Investment Banking der UniCredit Gruppe weiterentwickelt werden soll – wobei die HVB die Investment Banking-Aktivitäten mindestens für die nächsten sieben Jahre bündeln soll – und Beschlüsse zur Aufspaltung der HVB in getrennte Rechtspersonen während der (fünfjährigen) Laufzeit des von der UniCredit und der HVB am 12. Juni 2005 unterzeichneten Business Combination Agreement einer Mehrheit von vier Fünfteln der Mitglieder des HVB-Aufsichtsrats bedürfen. Auch auf der Grundlage dieser Beschlüsse und in Ansehung der vorgenannten Argumente hat der Aufsichtsrat der HVB den Transaktionen am Abend des 12. September 2006 im schriftlichen Verfahren zugestimmt.
Im Zuge der Integration in die UniCredit Gruppe wurden dem Aufsichtsrat außerdem vom Vorstand die Group Managerial Golden Rules, die auf Grund aufsichtsrechtlicher Vorschriften der Banca d’Italia konzernweit zu beachten sind, sowie die Integrity Charter, die verpflichtende Verhaltensnormen für alle Mitarbeiter enthält, vorgestellt. Ferner ließ sich der Aufsichtsrat gegen Ende des Jahres einen Bericht über die Umstrukturierung der Division Markets & Investment Banking vorlegen, durch den sich der Aufsichtsrat einen Überblick über das Geschäftsmodell sowie die einzelnen Phasen der Umsetzung verschaffen konnte.
Im Verlauf des Jahres 2006 ließ sich der Aufsichtsrat ferner über den weiteren Abbau des Ende 2004 gebildeten Segments »Real Estate Restructuring« (RER) berichten, in dem Sanierungsbestände des Immobilienfinanzierungsgeschäfts in einem Volumen von 15,4 Mrd € gebündelt worden waren. Durch Verkäufe und eigene Abbauleistungen konnte das Portfolio einschließlich des Kreditportfolios »Aphrodite«, das Gegenstand der Beschlussfassungen der Hauptversammlung am 23. Mai 2006 war, um mehr als 10,4 Mrd € reduziert werden. Gegenstand der Beratungen war auch die Bildung eines neuen Portfolios von nicht strategischen Forderungen in Höhe von 20,5 Mrd €, das wegen fehlender Cross Selling-Möglichkeiten vordringlich abgebaut werden soll. Außerdem wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über den Verkauf eines Portfolios aus nicht strategischem Immobilienbesitz informiert, der gleichfalls im Kontext der Strategie der Bank steht, sich von Geschäftsfeldern zu trennen, die nicht zu ihren Kernkompetenzen gehören.
Der Aufsichtsrat ließ sich außerdem vom Chief Risk Officer (CRO) einen umfassenden Risikobericht vorlegen und sich nochmals gegen Ende des Jahres über die Risikostrategie, Risikosituation und Risikoentwicklung unter besonderer Berücksichtigung einzelner Branchen berichten. Anhand der Berichte und vorgelegten Unterlagen konnte sich der Aufsichtsrat einen umfassenden Überblick über die Entwicklung des Kreditrisikos, Marktrisikos und der operationellen Risiken sowie der Risikovorsorge verschaffen.
Weiterer Gegenstand der Beratungen waren die Nachfolgeplanung und Personalentwicklung. Schließlich hat sich der Aufsichtsrat mit Veränderungen und Maßnahmen im Beteiligungsbereich – hier insbesondere mit der Auslagerung der Abwicklung des Zahlungsverkehrs – befasst sowie in mehreren Sitzungen mit den verschiedenen, von Aktionären der Bank erhobenen, Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Auskunftsklagen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 23. Mai und der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Oktober 2006.
In Einzelfällen hat der Aufsichtsrat ergänzende schriftliche und mündliche Informationen erbeten, die seitens des Vorstands entsprechend erfüllt wurden. Angesichts der Informationsdichte und Häufigkeit der Sitzungen hat der Aufsichtsrat allerdings keine Veranlassung gesehen, über die zur Verfügung gestellten Unterlagen hinaus zusätzlich Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen. In insgesamt 37 Fällen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften erteilt, wobei 33 Vorgänge Zustimmungen zu Transaktionen gemäß Art. 136 TUB betrafen.
Corporate Governance
Auch im Jahr 2006 hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit Corporate- Governance-Themen befasst. Die Geschäftsordnung wurde geändert, nachdem Ende 2005 die Aufgaben des bisherigen Ausschusses für Strategie und Geschäftsentwicklung sowie des Risikoausschusses auf das Plenum und den Prüfungsausschuss übertragen worden waren. Außerdem wurde die Geschäftsordnung an einige Neuregelungen des deutschen Corporate-Governance-Kodex angepasst. Zur Durchführung der jährlichen Effizienzprüfung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats an die Aufsichtsratsmitglieder einen Fragebogen versandt, dessen Ergebnisse in der folgenden Aufsichtsratssitzung ausführlich erörtert wurden. Ein Ergebnis der Befragung war, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats diesem eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate-Governance-Kodex angehören. Der Aufsichtsrat hat sich auch mit möglichen Interessenkonflikten befasst. So haben bei der Beschlussfassung über die Zustimmung des Aufsichtsrats zum konzerninternen Verkauf von drei Activest-Gesellschaften an die Pioneer Global Asset Management S.p.A. zwei Aufsichtsratsmitglieder auf Grund ihrer Mandate bei Pioneer und UniCredit nicht teilgenommen. Ebenfalls wurde bei den Beschlussfassungen zum Verkauf und der Übertragung des Geschäfts der HVB in Österreich, im östlichen Zentraleuropa und in Osteuropa an die UniCredit bzw. deren Tochtergesellschaften die Frage möglicher Interessenkonflikte im Aufsichtsrat erörtert. Ungeachtet der Tatsache, dass alle Transaktionen zu Marktbedingungen erfolgen, wurde möglichen Interessenkollisionen durch entsprechendes Abstimmungsverhalten Rechnung getragen.
In Übereinstimmung mit dem Corporate-Governance-Kodex hat der Aufsichtsrat die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand beraten und überprüft. In Anpassung an die Vergütungsstruktur der UniCredit haben sich Änderungen beim jährlichen Bonus ergeben. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Vergütungsbericht dargelegt.
Außerdem hat der Aufsichtsrat Ende des Jahres die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet, wobei im Jahr 2006 vier Kodex-Empfehlungen nicht und einer anderen nur teilweise gefolgt wurde. Nähere Ausführungen enthält der gemeinsame Corporate- Governance-Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat (siehe das Kapitel »Corporate-Governance-Bericht mit Vergütungsbericht« dieses Geschäftsberichts).
Von wenigen krankheitsbedingten Abwesenheiten oder Terminüberschneidungen abgesehen, haben an den Plenumssitzungen in der Regel alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen; kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2006 an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.
Tätigkeitsschwerpunkte der Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat drei Ausschüsse eingerichtet, welche die Arbeit des Aufsichtsratsplenums unterstützen. Die Aufgaben der Ausschüsse sind im Corporate-Governance-Bericht beschrieben, ihre Zusammensetzung ist in der Aufstellung »Aufsichtsrat« in diesem Geschäftsbericht dargestellt.
Präsidium des Aufsichtsrats
Das Präsidium des Aufsichtsrats ist im vergangenen Jahr zu drei Sitzungen zusammengekommen. Darüber hinaus wurde ein Beschluss im Wege telefonischer Abstimmung gefasst; zwei Beschlussfassungen erfolgten im schriftlichen Verfahren. Behandelt wurden insbesondere Vorstandspersonalien. Gegenstand der Beratungen war auch die Vorstandsvergütung, wobei die Bezüge und die Ziele für 2006 im Einzelnen festgelegt wurden. Wiederholt hat sich das Präsidium über den Stand der Verhandlungen mit Frau Novakovic und den Herren Dr. Jentzsch und Dr. Kemmer, die im Zuge der Übernahme durch die UniCredit Ende 2005 von der Change-of-Control- Klausel ihrer Dienstverträge Gebrauch gemacht hatten, berichten lassen. Auf der Grundlage von Rechtsgutachten von zwei externen juristischen Beratern hat das Präsidium nach intensiver Beratung den Vereinbarungen mit den drei ehemaligen Vorstandsmitgliedern zugestimmt. Außerdem hat das Präsidium seine Zustimmung zur Übernahme von Aufsichtsratsmandaten der Vorstandsmitglieder erteilt und sich im Umlaufverfahren mit zustimmungspflichtigen Krediten befasst.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist im vergangenen Jahr zu vier Sitzungen zusammengekommen. Vorsitzender des Ausschusses ist Herr Dr. Lothar Meyer, Vorsitzender des Vorstands der ERGO Versicherungsgruppe AG. Der Prüfungsausschuss befasste sich insbesondere mit der Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie der Erörterung der Zwischenberichte.
Zur Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung hat der Ausschuss die Unabhängigkeit des zur Wahl vorgeschlagenen Abschlussprüfers geprüft; er ließ sich hierzu von dem Abschlussprüfer eine detaillierte Erklärung zu Sachverhalten, welche die Unabhängigkeit beeinträchtigen können, vorlegen. Der Prüfungsausschuss ist danach zu dem Ergebnis gekommen, dass die dargestellten Sachverhalte die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht beeinträchtigen. Nach der Wahl hat sich der Ausschuss den Prüfungsplan erläutern lassen sowie dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag unter Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und des Honorars erteilt. Außerdem hat der Ausschuss Art und Umfang der nicht prüfungsbezogenen Leistungen des Prüfers festgelegt und ließ sich im Verlauf des Jahres nochmals über den Stand der gezahlten und voraussichtlich noch zu erwartenden Honorare berichten.
Gegenstand der Erörterung im Prüfungsausschuss waren ferner Berichte der internen Revision über die Revisionsergebnisse des ersten Halbjahres und des dritten Quartals des Jahres 2006. Ausführlich beraten wurde außerdem der Bericht des Abschlussprüfers über die jährliche Depotprüfung, der keine berichtenswerten Beanstandungen ergab. Nachdem seit Beginn des Jahres 2006 die Aufgaben des bisherigen Risikoausschusses auf den Prüfungsausschuss übertragen worden sind, ließ sich der Ausschuss in jeder Sitzung von dem Chief Risk Officer (CRO) einen umfassenden Portfoliobericht vorlegen, und sich anhand der Unterlagen die Entwicklung des Kreditrisikos, Marktrisikos sowie der operationellen Risiken erläutern.
In Übereinstimmung mit den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute wurde dem Ausschuss in jeder Sitzung der MaRisk-Bericht vorgelegt; außerdem hat sich der Ausschuss die Kreditrisikostrategie sehr eingehend erläutern lassen. Ferner konnte sich der Ausschuss anhand eines entsprechenden Berichts von der zufriedenstellenden Liquiditäts- und Fundingsituation überzeugen. Auf Grund der Berichte und der hierzu vorgelegten Unterlagen ist der Ausschuss der Ansicht, dass die Risiken frühzeitig und umfassend erfasst und angemessen gesteuert werden.
Vermittlungsausschuss
Der gesetzlich vorgeschriebene Vermittlungsausschuss brauchte auch im vergangenen Jahr nicht zusammenzutreten.
Die jeweiligen Vorsitzenden der Ausschüsse haben in den Sitzungen des Aufsichtsratsplenums ausführlich sowohl über die Gegenstände als auch über die Ergebnisse der Beratungen und die Beschlussfassungen in den Ausschüssen berichtet. Außerdem wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Zeit zwischen den Sitzungen vom Vorstand schriftlich über besondere Vorgänge informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats traf sich regelmäßig mit dem Vorstandssprecher zu Beratungen über wesentliche Entwicklungen und ließ sich laufend über die Entscheidungen des Vorstands und über aktuelle Ergebnisse informieren.
Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2006
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft sowie der nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der KPMG geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Abschlussprüfer hat im Rahmen seiner Prüfungspflichten gemäß §317 Abs. 4 HGB auch die bei der Bank bestehenden Überwachungssysteme für die Früherkennung von Risiken geprüft. Der Abschlussprüfer kommt zu dem Ergebnis, dass die eingerichteten Überwachungssysteme grundsätzlich zur Steuerung, Erkennung und Überwachung der von der HVB Group eingegangenen Risiken geeignet sind und bestätigt, dass die Lageberichte für die AG und den Konzern die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. An der Schlussbesprechung des Vorstands mit dem Abschlussprüfer hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilgenommen.
Die genannten Abschlussunterlagen mit dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurden zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsrat zugeleitet. Im Rahmen der Vorprüfung hat sich der Prüfungsausschuss intensiv mit diesen Unterlagen befasst. In der vorbereitenden Sitzung des Prüfungsausschusses sowie in der nachfolgenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrats hat der Prüfungsleiter des Abschlussprüfers über die Ergebnisse der Prüfung berichtet und eingehend die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder beantwortet. Außerdem hat der Vorstand die Abschlüsse in diesen Sitzungen ausführlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss, Lage- und Konzernlagebericht sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung hat er festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. In seiner Sitzung vom 20. März 2007 hat der Aufsichtsrat deshalb den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Ebenso hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung den vom Vorstand aufgestellten Korzernabschluss gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns stimmt der Aufsichtsrat zu.
Die UniCredito Italiano S.p.A. ist seit dem 17. November 2005 mehrheitlich
am Grundkapital der HVB AG beteiligt. Der Vorstand hat
demnach gemäß §312 AktG auch für das Geschäftsjahr 2006 einen
Bericht über die Beziehung der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank
AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht enthält
folgende Schlusserklärung des Vorstands:
»Wir erklären, dass die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG nach
den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die
in diesem Bericht aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen sowie
die in diesem Bericht aufgeführten Maßnahmen getroffen oder unterlassen
wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung
erhielt sowie dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder
unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde.«
Die KPMG hat diesen Bericht geprüft und mit folgendem
Bestätigungsvermerk versehen:
»Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen
wir, dass
- die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
- bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,
- bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.«
Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und der diesbezügliche Prüfungsbericht der KPMG sind dem Aufsichtsrat ebenfalls zugeleitet worden. Im Rahmen der Vorprüfung hat sich der Prüfungsausschuss und anschließend der Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung intensiv mit diesen Unterlagen befasst. Die KPMG hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats und der vorbereitenden Sitzung des Prüfungsausschusses teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die KPMG angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung des Berichts des Vorstands über die Beziehungen der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2006 gemäß § 312 AktG, bei der sich keine Beanstandungen ergeben haben, sind Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands in diesem Bericht nicht zu erheben.
Weitere Erläuterungen gemäß §171 Abs.2 Satz 2 AktG (§289 Abs.4, §314 Abs.4 HGB)
Das Grundkapital der HVB besteht aus 736145540 auf den Inhaber lautende Stammaktien und 14553600 auf den Namen lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Vorzugsaktien, die einen Anteil von 1,9% des Grundkapitals ausmachen, resultieren aus dem Zusammenschluss mit der Bayerischen Staatsbank im Jahre 1971 und werden inzwischen ausschließlich von der UniCredit gehalten. Die Vorzugsaktien sind nicht an der Börse notiert und können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Vorzugsaktien sind stimmrechtslos und erhalten aus dem Bilanzgewinn einen nachzahlbaren Vorausgewinnanteil sowie eine Dividende in derselben Höhe wie die Stammaktien.
Im Jahr 2005 hat die UniCredit ein Übernahmeangebot abgegeben, das von der weitaus überwiegenden Anzahl der Aktionäre angenommen worden ist. Infolge dieses Angebots ist die UniCredit seit dem 17. November 2005 mit 93,9% am Grundkapital der HVB beteiligt. Am 23.Januar 2007 hat die UniCredit mitgeteilt, dass sie inzwischen 95% des Grundkapitals der HVB hält und beabsichtigt, ein Squeeze- Out-Verfahren einzuleiten. Unter der Voraussetzung, dass diese Ankündigung umgesetzt wird, wird die UniCredit in absehbarer Zeit über 100% des Grundkapitals der HVB verfügen.
Die HVB verfügt über keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Soweit Mitarbeiter der HVB Aktien der HVB halten, bestehen keine besonderen Regelungen in Bezug auf die Ausübung ihrer Kontrollrechte. Alle Inhaber von stimmberechtigten Aktien können ihr Stimmrecht selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter des Unternehmens ausüben lassen.
Gemäß §84 AktG werden die Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung zum Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund zu widerrufen. Gemäß §7 der Satzung der HVB besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Entsprechend der divisionalen Organisationsstruktur der HVB sind zurzeit neun Vorstandsmitglieder bestellt, wobei die Mandatslaufzeiten bei sieben Mitgliedern des Vorstands am 31. Dezember 2008 und bei den beiden weiteren Vorstandsmitgliedern am 22. Februar bzw. 31. März 2009 enden. Sämtliche Vorstandsverträge enthalten keine Change-of-Control-Klausel.
Nach §179 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Eine Satzungsänderung wird gemäß §181 Abs. 3 AktG erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die von der Hauptversammlung am 23. Mai 2006 beschlossene Änderung von §4 der Satzung ist angefochten worden und daher noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden. Die Befugnis zu Satzungsänderungen, die nur die sprachliche Form, nicht jedoch deren Inhalt betreffen (Fassungsänderung), kann die Hauptversammlung auf den Aufsichtsrat übertragen. Gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung der HVB ist diese Befugnis dem Aufsichtsrat eingeräumt worden. In der Regel macht der Aufsichtsrat von dieser Befugnis bei Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital, die eine Änderung von §5 der Satzung (Grundkapital) zur Folge haben, Gebrauch.
Das bis zur Verabschiedung dieses Aufsichtsratsberichts am 20. März 2007 noch in voller Höhe bestehende genehmigte Kapital von 990 Mio € ist von der Hauptversammlung im Jahr 2004 beschlossen worden und kann noch bis zum 29. April 2009 genutzt werden. Das genehmigte Kapital wurde am 18. Dezember 2006 im Handelsregister eingetragen und sieht insbesondere auch eine Ausnutzung durch Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Daneben steht ein bedingtes Kapital in Höhe von 375 Mio € zur Gewährung von Stammaktien der HVB an die Inhaber von Schuldverschreibungen oder Genussscheinen mit einem Options- oder Wandlungsrecht und/oder einer Wandlungspflicht zur Verfügung. Die von der Hauptversammlung im Jahr 2003 eingeräumte Ermächtigung des Vorstandes, bis zum 14. Mai 2008 entsprechende Schuldverschreibungen oder Genussscheine auszugeben, wurde bisher ebenfalls nicht genutzt. Gemäß §71 Abs. 1 Nr.7 AktG ist die Gesellschaft auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Mai 2006 ermächtigt, zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu kaufen oder zu verkaufen. Von dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft im Jahr 2006 wiederholt Gebrauch gemacht. Die hierfür erforderlichen Angaben finden sich im Anhang zum Jahresabschluss 2006 sowie in den Notes zum Konzernabschluss. Mit Eintragung eines Squeeze-Out im Handelsregister wird diese Ermächtigung gegenstandslos. Eine Ermächtigung, eigene Aktien gemäß §71 Abs. 1 Nr.8 AktG zu anderen Zwecken zu kaufen, um diese zum Beispiel einzuziehen, besteht zurzeit nicht.
In der HVB bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen nicht.
Personalien
In Folge der Übernahme der HVB durch die UniCredit wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2006 neu zu Mitgliedern des Vorstands bestellt: Herr Jan-Christian Dreesen, Herr Rolf Friedhofen, Herr Heinz Laber, Herr Ronald Seilheimer, Herr Matthias Sohler, Herr Andrea Umberto Varese sowie Herr Andreas Wölfer. Herr Dr. Wolfgang Sprißler, der dem Vorstand bereits als Chief Financial Officer angehörte, wurde als Nachfolger von Herrn Dieter Rampl, der zum 31. Dezember 2005 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Präsidium des Aufsichtsrats zum Sprecher des Vorstands gewählt. Außerdem wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2006 Herr Dr. Stefan Schmittmann zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands bestellt. Zum 9. Februar 2006 hat Herr Dreesen sein Mandat aus persönlichen Gründen einvernehmlich niedergelegt. Als dessen Nachfolger im Vorstand wurde Herr Willibald Cernko mit Wirkung zum 23. Februar 2006 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Zum 31. August hat Herr Johann Berger sein Vorstandsmandat bei der HVB sowie sein Mandat als Mitglied des Management Committee der UniCredit niedergelegt, nachdem er mit der von ihm vorgeschlagenen Zusammenführung der gewerblichen Immobilienfinanzierung mit dem Firmenkundengeschäft zu einer Division seine Integrationsaufgabe als beendet angesehen hat. Herr Berger gehörte dem Vorstand seit dem 1. April 2005 an und hat sich große Verdienste insbesondere um den Abbau der in dem Segment Real Estate Restructuring gebündelten Sanierungsbestände des Immobilienfinanzierungsgeschäfts erworben. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Berger für seine erfolgreiche Arbeit im Vorstand. Die Aufgaben von Herrn Berger im Vorstand wurden von Herrn Dr. Schmittmann übernommen, der mit Wirkung vom 12. September 2006 zum ordentlichen Vorstandsmitglied bestellt worden ist.
In der Hauptversammlung am 23. Mai 2006 sind die Herren Alessandro Profumo, Chief Executive Officer der UniCredit, Carlo Salvatori, ehemaliger Chairman des Board of Directors der UniCredit, Aldo Bulgarelli, Rechtsanwalt, Ranieri de Marchis, Chief Financial Officer der UniCredit, Paolo Fiorentino, Head of Global Banking Services der UniCredit, Dario Frigerio, Head of Private Banking and Asset Management der UniCredit, Roberto Nicastro, Head of Retail der UniCredit, und Vittorio Ogliengo, Head of Corporates der UniCredit für die Restlaufzeit der Mandate, das heißt bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2008, erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt worden. Die genannten Herren waren zuvor im Zuge der Übernahme der HVB durch die UniCredit durch Beschluss des Registergerichts München vom 29. November 2005 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. In der Aufsichtsratssitzung am 23. Mai 2006 im Anschluss an die Hauptversammlung ist Herr Alessandro Profumo wieder zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt worden.
Mit Wirkung vom 8. März 2006 haben Herr Herbert Munker und mit Wirkung vom 31. Dezember 2006 Herr Anton Hofer ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt. An ihrer Stelle sind Frau Beate Dura-Kempf und Herr Günter Guderley, die nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern der Bank zu Ersatzmitgliedern von Herrn Munker bzw. Herrn Hofer gewählt worden waren, Mitglieder des Aufsichtsrats geworden. Mit Wirkung zum 21. August 2006 hat Herr Carlo Salvatori den Rücktritt von seinem Aufsichtsratsmandat erklärt. An seiner Stelle ist durch Beschluss des Registergerichts München vom 22. August 2006 Herr Sergio Ermotti, Head of Markets & Investment Banking der UniCredit, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Der Aufsichtrat dankt den aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitgliedern auch an dieser Stelle für ihre erfolgreiche Mitarbeit in diesem Gremium sehr herzlich. Mit persönlichem Engagement und großer beruflicher Erfahrung haben sie die Arbeit im Aufsichtsrat wesentlich bereichert.
Am 14. November 2006 ist Herr Rolf Heffner verstorben, der von 1975 bis 1984 dem Vorstand der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank angehörte und anschließend bis 1993 Mitglied des Beirats der Bank war. Am 28. Dezember 2006 verstarb Herr Johann Rüth, der 1961 in den Vorstand der Bayerischen Staatsbank berufen wurde und nach dem Zusammenschluss mit der Bayerischen Vereinsbank dem Vorstand des vereinigten Instituts bis 1979 angehörte. Danach war er bis 1990 Mitglied des Beirats der Bank. Am 31. Januar 2007 ist Herr Karl Wüst verstorben, der von 1973 bis 1976 Mitglied des Vorstands der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank war und als Mitglied des Beirats der Bank bis 1988 eng verbunden blieb. Mit unermüdlichem persönlichem Engagement, hoher Fachkompetenz und sicherer Urteilskraft haben sich die Verstorbenen um die Entwicklung der Bank sehr verdient gemacht. Das Andenken an die Verstorbenen werden wir in hohen Ehren halten.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitarbeitervertretungen für den hohen Einsatz im vergangenen Jahr, das wesentlich von der Integration der HVB in die UniCredit Gruppe sowie einer nachhaltigen Steigerung der Ertragskraft des Unternehmens geprägt war. Für den weiteren Weg wünscht der Aufsichtsrat dem Vorstand und den Mitarbeitern viel Erfolg.
München, den 20. März 2007
Der Aufsichtsrat

Vorsitzender





